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Die Personalvertretung ist die gesetzliche Interessensvertretung der NÖ Gemeindebediensteten. Grundlage dafür ist das NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz (NÖ GPVG), LGBl. 2002.
Gemäß § 2 des NÖ GPVG ist die Personalvertretung berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
Die Personalvertretung hat sich dabei von dem Grundsatz leiten zu lassen, den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl zu dienen. Sie hat dabei auch auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Dienstbetriebes Rücksicht zu nehmen.